Für querende Rohrleitungen im Baugrund unter Bahnanlagen der DB Netz AG ist in der Richtlinie RiL 836 im Modul 4505 ff. eine Begrenzung der Setzungen der Gleisanlage gefordert. Manchmal reicht die Abschätzung nach SCHERLE aus. Für alle anderen Fälle führen wir die Berechnungen mit numerischen Methoden der Geotechnik aus.

Die Baugrubensicherungen für die Start- und Zielgruben werden von uns geplant und bemessen. Für eine Beschränkung des Aushubvolumens und der Auflockerungen in Richtung der Gleisanlage arbeiten wir dabei gern mit dem technologisch vorgegebenen kleinsten Grundriss. Aussteifungsrahmen werden dann oberirdisch in der Rücklage der Verbauträger angeordnet. Das ist im Stahlbau minimal komplizierter. Einige Vollrippen sind zusätzlich nachzuweisen.
Gern erstellen wir die Baugrubenplanungen auch für Sie.