Begriff Spezialtiefbau

Immer wieder steht die Frage, was sich eigentlich alles unter dem Begriff SPEZIALTIEFBAU zusammenfassen lässt. Der Begriff Spezialtiefbau umfasst nach den „Einheitliche Angebots- und Vertragsbedingungen im Deutschen Spezialtiefbau
– Stand 2. September 2010“ einen oder mehrere der nachfolgenden Vertragsinhalte in der Bauausführung:

  • komplette Baugruben oder Teile davon,
  • Verbauwände und Böschungssicherungen,
  • Verankerungen,
  • Sohlen,
  • Erdaushub für Baugruben,
  • Gründungen,
  • Pfähle,
  • Bodenverbesserungen,
  • Abdichtungen,
  • Unterfangungen,
  • Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung,
  • Injektionen, Düsenstrahlarbeiten.

Für genau diese Gewerke werden auch Planungsleistungen erforderlich. In unserem Ingenieurbüro übernehmen wir für diese Bauaufgaben die Objektplanung, Tragwerksplanung, Ausschreibung, Abrechnung bzw. die Rechnungsprüfung.

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Baugrube mitten in Dresden (eigenes Foto)

Dipl.-Ing. Thomas Fröhner ist Sachverständiger für Geotechnik und übernimmt in dieser Rolle auch die Leistungsbewertung für Planungs- und Bauleistungen des Spezialtiefbaus als Gutachter für die Moderation von konfliktären Betrachtungen der Vertragspartner bzw. zur Erschließung von gemeinsamen Optimierungspotenzialen in der Planung und der Bauausführung.

Über Baugrubenmanager

Bauingenieur. Geotechniker. Expertise für Baugruben, Standsicherheit, Verbau, Abrechnung, Nachbarrecht ...
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