Die  Geotechniker an sich…

Den Begriff der Geotechnik kreierte wahrscheinlich Wilmar Fellenius im Jahre 1913 als verschiedene Böschungsbrüche an der schwedischen königlichen Eisenbahn zu untersuchen waren und dabei eine Gruppe von Ingenieuren mit speziellen Kenntnissen gebraucht wurden. In den Tagebaubetrieben der DDR mit Abbau auf Braunkohle war neben dem Begriff des Tagebaugeologen, des Tagebautechnologen die Berufsbezeichnung des Geotechnikers in reger Verwendung.

Außerhalb des Bergbaus lässt sich also sagen, dass es sich bei den Geotechnikern um Ingenieure des konstruktiven Ingenieurbaus handelt, deren besondere Ausbildung die Interaktion zwischen der Bauwerken und dem Baugrund betrifft. Daneben werden sie den Boden als Baustoff verwerten oder ggf. beseitigen und dabei die Stabilität, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Bauwerksinteraktion in den Blick nehmen.

Der Boden ist örtlich vorhandenen und lässt sich vom Geologen in seiner Genese beschreiben. Er liegt als ein Mehrphasensystem aus Bestandteilen unterschiedlicher Aggregatzustände vor. Er besteht aus Feststoffen, die auf festen Mineralen verschiedener chemisch-physikalischer Zusammensetzung bestehen. Er kann halbfeste Elemente enthalten. Also solche will ich hier z.B. Fasern verstanden wissen oder auch rheologisch zu beschreibende Stoffe wie Asphalt. Daneben hat der Boden Hohlräume zwischen den Körnern und in diesen können flüssige oder gasförmige Stoffe eingelagert sein. Daher reagiert Boden auch nicht wie ein homogener, isotroper, elastischer Stoff, was in Vereinfachung als Stoffgesetz, d.h. Zusammenhang zwischen Krafteintrag- Spannungsverteilung und Verzerrungszustand durchaus angenommen werden kann.

Das Festgestein hat zudem es auch aus mehreren Phasen besteht noch die Eigenschaften der Kornbindung und ggf. der Mikrorisse zur Beachtung. Hier sei mit den Eigenschaften Kornart, Kornbindung, Korngröße und Kornform bereits einmal auf die für Gewinnungsvorgänge bedeutsame Härte und Abrasivität als Eigenschaften verwiesen. Bei der Betrachtung von Festgesteinen im Verband ist dann noch das Trennflächengefüge entscheidend.

All das soll der Geotechniker vor allem nicht nur beschreiben können, sondern im Sinne der technischen Veränderungen zielorientiert die Bearbeitungs- bzw. Veränderungsvorgänge für Boden als Baugrund und Baustoff ausarbeiten. Dabei steht er im Zielkonflikt des Ingenieurs, der immer eine kostengünstige, zielführende/ qualitätsgerechte Lösung in einer definierten Zeit herstellen soll. Der Geotechniker ist also in seinem Feld für den goldenen Schnitt aus Kosten/ Qualität und Termin zuständig.

Der Geotechniker wird bei seiner Arbeit auch immer die vorhandenen Bauwerke in seinem Baufeld in die Betrachtungen einbeziehen. Nicht selten sind Nachbargebäude in ihrer Anzahl, Qualität und Art der Gründung bzw. Nutzung für das technische und technologische Design einer Bauaufgabe maßgeblich.

Nachfolgend nochmals eine Auflistung von Fachgebieten in denen der Geotechniker an der Schnittstelle zwischen Boden und Bauwerk beschlagen sein soll:

  • Ingenieurgeologie, Geophysik,
  • Erd- und Grundbau (Gewinnung, Verarbeitung, Transport, Aufbereitung, Mischung, Fundationen),
  • Fels-, Hohlraum und Tunnelbau,
  • Spezialtiefbau (Anker, Pfähle, Nägel, Mikropfähle, Injektionen, Vereisung),
  • Bodenverbesserung (Rüttelstopfsäulen, Rütteldrucksäulen, CSV-Säulen,
  • Boden- und Felsmechanik, Probengewinnung, Laborversuche, analytische und numerische Berechnungsverfahren, Feldversuche, Qualitätsprüfungen in situ
  • Lastermittlungen, Baustatik und Baudynamik,
  • Schwingungsausbreitung, Erdbebeningenieurwesen,
  • Bauen mit Geokunststoffen,
  • Stahlbetonbau im Grundbau,
  • geotechnische Messtechnik, Bauwerksüberwachung,
  • Grundwasserchemie, Geohydraulik.

Daneben ist ein Geotechniker auch als Begleiter im Rechtsraum des Bauens unentbehrlich. Er muss daher als Schnittstellenpartner für die öffentliche Verwaltung als Genehmigungsbehörde, die begleitenden Fachjuristen für Bau- und Architektenrecht, ggf. auch Miet- und Wohneigentumsrecht, Umwelt- und Vergaberecht als Partner Aufklärungs- und Erhellungsaufgaben übernehmen können. Dazu braucht er ein Schnittstellenwissen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Bürgerliches Recht,
  • Bau- und Architektenrecht (HOAI, BauGB, BergG, ABbergV),
  • Bauordnungen der Länder,
  • Nachbarrecht,
  • Archäölogie,
  • Umweltrecht (Altlasten, Bodenschutz, Abfallrecht, Immissionsschutz),
  • Bauvertragsrecht, BGB, VOB, BaustellV, BaulärmVO,
  • Wasserrecht (WHG, Wassergesetze der Länder),
  • Baugrund- und Tiefbaurecht (Baugrund- und Systemrisiko),

Daneben ist dann noch eine sehr systematische und nachvollziehbare Arbeitsweise gefragt, die ein Geotechniker erlernen, einüben und pflegen muss. Er sollte desweiteren auch sehr kommunikativ sein und besonders geschult im Umgang mit Konflikten zwischen den Beteiligten im Projekt.

Ich erlaube mir hier anzuführen, dass ich über die beschriebenen Fähigkeiten eine Geotechnikers verfüge und sich Kunden und Mitstreiter von mir in gemeinsamer Arbeit durch Erfahrung überzeugt haben, dass dem so ist. Ich erlaube mir daher auf der Basis meiner Ausbildung als Bauingenieur an der TU Dresden, meiner derzeit 22 Jahre Berufserfahrung auf allen dargestellten Gebieten und wegen der regelmäßig besuchten Weiterbildungsveranstaltungen im Einvernehmen mit den durch die der DGGT Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. aufgestellten Regeln den Titel „Sachverständiger für Geotechnik“ zur führen und diesen Beruf auszuüben.

Ich bin Ingenieur für Er- und Grundbau und als solcher der Entwicklung von praktischen, kosteneffizienten, baulichen Lösungen für alle erdverbundenen und erdberührten Teile eines Bauwerkes , insbesondere für Baugrube und Gründung verpflichtet. Die Lösungen werden erdacht, berechnet, Kosten ermittelt, ausgeschrieben, Vertragsgestaltungen mit Ausführenden durch Leistungsverzeichnisse und Beschreibungen ermöglicht. Im Rahmen der Bauausführung übernehme ich Verantwortung als Bauüberwacher für die Spezialleistungen oder leite die Herstellung der Bauwerke oder Gründungen aktiv im Namen und für Rechnung des Bauherrn an (Fachbauleitung).Dabei übernehme ich auch Aufgaben der Vermessung, Beweissicherung, Absteckung, Qualitätsprüfung (z.B. Plattendruckversuche), Bauabrechnung und begleite die Abnahme und ggf. die Mängelverfolgung.

 

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Dipl.-Ing. Thomas Fröhner
Ingenieur für Erd- und Grundbau
Sachverständiger für Geotechnik
Baugrubenmanager

Weißeritzstraße 3
01067 Dresden
+49 174 2891628
info@baugrubenmanager.com

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Bauingenieur. Geotechniker. Expertise für Baugruben, Standsicherheit, Verbau, Abrechnung, Nachbarrecht ...
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